Die NC-Werte und die Wartezeit für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge finden Sie in der folgenden Tabelle. Im Vergabeverfahren berücksichtigen wir nur Bewerbungen, die die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Der NC bei Master-Bewerbungen ist i.d.R. die sogenannte Verfahrensnote. Diese setzt sich zusammen aus der Note des Bachelor-Abschlusses bzw. der bei der Bewerbung durch Vorlage einer Leistungsübersicht nachgewiesenen Durchschnittsnote des bisherigen Bachelorstudiums (falls noch kein Bachelorzeugnis zu Bewerbungsschluss vorliegt) sowie evtl. Boni im Rahmen des fachspezifischen Auswahlverfahrens.
Als Wartezeit zählt jedes Halbjahr, das seit Erwerb des Bachelorabschlusses vergangen ist und das man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Eventuelle Wartezeiten, die man nach dem Abitur angesammelt hatte, spielen bei Master-Bewerbungen keine Rolle mehr und verfallen.
Zuletzt aktualisiert: 23.09.2024 Diese Seite befindet sich in Bearbeitung.
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