Ihre Anträge und Bewerbungen stellen Sie an der JGU online. Trotzdem brauchen wir in vielen Fällen Unterlagen und Nachweise von Ihnen – auch in Papierform.
Wie diese Unterlagen aussehen und was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.
Wenn Sie keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland (z.B. Abitur) besitzen, können Sie die Feststellung des Hochschulzugangs beantragen. Dies muss immer VOR einer Bewerbung erfolgen.
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Abgangs- und Abschlusszeugnisse der von Ihnen bisher besuchten Schulen in amtlich beglaubigter Kopie
- ggf. Abschlusszeugnisse Ihrer bisherigen Hochschulen (Verleihungsurkunde, Fächer- und Notenübersicht) in amtlich beglaubigter Kopie
- vollständiger Lebenslauf bis zu dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen
- Zeugnisse über Ihre Berufsausbildung in amtlich beglaubigter Kopie
- frankierter und an Sie adressierter Rückumschlag
- ggf. Nachweis Ihrer Meisterprüfung oder Nachweis über den Stundenumfang der Weiterbildung, wenn Sie einen Antrag auf unmittelbare allgemeine Hochschulzugangsberechtigung stellen.
Ggf. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch, falls Sie Ihren Antrag als beruflich qualifizierte Person stellen und Ihre Ausbildung nicht in einem deutschsprachigen Land absolviert haben und keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Zu Ihrem Sprachnachweis berät Sie das Internationale Studien- und Sprachenkolleg (ISSK).
- Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises
- Abgangs- und Abschlusszeugnisse der von Ihnen bisher besuchten Schulen in amtlich beglaubigter Kopie
- ggf. Abschlusszeugnisse Ihrer bisherigen Hochschulen (Verleihungsurkunde, Fächer- und Notenübersicht) in amtlich beglaubigter Kopie
- Zeugnis Ihrer Hochschulaufnahmeprüfung in amtlich beglaubigter Kopie falls in Ihrem Heimatland eine solche benötigt wird, um an einer Hochschule zu studieren
Prüfen Sie unbedingt, ob für Ihr Heimatland besondere Voraussetzungen gelten.
In vielen Fällen brauchen wir für Ihre Bewerbung noch keine Unterlagen, sondern erst, nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben und sich für das Studium einschreiben möchten. Wenn wir doch bereits zur Bewerbung Unterlagen von Ihnen benötigen, dann teilen wir Ihnen das in Ihrer Online-Bewerbung mit.
Wenn Sie sich mit internationalen Zeugnissen bewerben, benötigen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung:
- eine Anerkennungsurkunde Ihrer internationalen Zeugnisse der JGU
- einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse. Welche Deutschnachweise wir akzeptieren, können Sie hier nachlesen.
Sofern Sie zum gewünschten Studium zugelassen werden können, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Im Zulassungsbescheid finden Sie Informationen zu den Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, um Sie zum Studium einschreiben zu können. Dies sind in der Regel:
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (ggf. amtlich beglaubigte Kopie)
- ein tabellarischer Lebenslauf bis zum aktuellen Datum
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- die für den jeweiligen Studiengang erforderlichen Sprachnachweise
- die elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse zu Ihrem Krankenversicherungsstatus.
Zeugnisse und andere offizielle Unterlagen brauchen wir gelegentlich in amtlich beglaubigter Kopie. Das bedeutet, dass die Kopie Ihrer Unterlagen von einer öffentlichen Stelle geprüft werden muss.
Welche Unterlagen wir von Ihnen in amtlich beglaubigter Kopie brauchen, teilen wir Ihnen in Ihren Anträgen und Bescheiden mit.
Wir akzeptieren nur amtliche Beglaubigungen, die von einer der folgenden Stellen ausgestellt sind:
- Gemeindeverwaltungen
- Landkreise
- Ortsbürgermeister*innen
- Ortsvorsteher*innen
- Stadtverwaltungen (Rathaus)
- Kreisverwaltungen
- Gerichte
- Notar*innen
Schulen, Hochschulen und Studienkollegs dürfen nur Zeugnisse beglaubigen, die sie selbst ausgestellt haben.
Beglaubigungen von folgenden Stellen akzeptieren wir nicht:
- Wohlfahrtsverbände
- kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter)
- Dolmetscher*innen
- Krankenkassen
- Banken
- Sparkassen
- Vereine
Für eine amtliche Beglaubigung außerhalb von Deutschland wenden Sie sich an:
- die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
- die Behörden und Notare, die in Ihrem Land zur amtlichen Beglaubigung befugt sind
Amtlich beglaubigt sind Ihre Kopien, wenn sie ein amtliches Dienstsiegel tragen. Kopieren Sie Ihr gestempeltes Dokument noch mal selbst, ist das keine amtliche Beglaubigung mehr!
Hat Ihr Dokument mehrere Seiten, werden diese mit einer Schnur oder durch ein Siegel verbunden. Lösen Sie die Seiten auf keinen Fall voneinander! Die Beglaubigung gilt sonst nicht mehr.
Wir akzeptieren Unterlagen in folgenden Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Für alle anderen Sprachen brauchen wir zusätzlich zu dem Original-Dokument eine Übersetzung. Übersetzungen erhalten Sie unter anderem bei
- vereidigten Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen
- der ausstellenden Schule oder Hochschule.
Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt vorliegen. Achten Sie dabei darauf, dass Übersetzer*innen nur die Übersetzung beglaubigen. Das Original müssen Sie gesondert amtlich beglaubigen lassen.