Für die Fächer Pharmazie, Zahnmedizin und Medizin werden viel mehr Bewerbungen abgegeben als Studienplätze vorhanden sind. Diese drei Studiengänge sind deshalb an allen deutschen Hochschulen zulassungsbeschränkt, weshalb die Studienplätze im ersten Fachsemester zentral bei der Stiftung für Hochschulzulassung („Hochschulstart“) vergeben werden.

Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de findet in verschiedenen Quoten statt. In den sog. „Vorabquoten“ wird ein Anteil der Studienplätze an besondere Bewerbergruppen vergeben. Die übrigen Studienplätze werden in den sog. „Hauptquoten“ vergeben, davon anteilig

  • 30% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abiturbestenquote“) (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten),
  • 60% der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen nach Kriterien, die durch die Hochschulen selbst festgelegt wurden,
  • 10% der Studienplätze in der Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) , in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden.

60% der Studienplätze vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung also nach Kriterien, die die jeweilige Hochschule selbst bestimmt. Lesen Sie nachfolgend, welche Kriterien für die Plätze an der JGU gelten.

10% der Studienplätze vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung nach zusätzlicher Eignungsquote. Die Auswahlkriterien bei der zusätzlichen Eignungsquote sind unabhängig von der Schulnote. Ausnahme ist das Fach Pharmazie. Die Auswahlkriterien haben meist einen Bezug zum jeweiligen Fach. Lesen Sie nachfolgend, welche Kriterien für die zusätzliche Eignungsquote gelten.

Sie haben anrechenbare Leistungen und wollen sich über JOGU-StINe doch für ein höheres Fachsemester bewerben? Dann wenden Sie sich vorab an das entsprechende Prüfungsamt.