Studieren mit Kind? Das geht an der JGU selbstverständlich! Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum studentischen Mutterschutz.


Wenn Sie während Ihres Studiums an der JGU schwanger werden, bitten wir Sie darum, uns Ihre Schwangerschaft möglichst frühzeitig mitzuteilen. Das gilt auch, wenn Sie bereits entbunden haben und eine Stillzeit anmelden möchten.

Erst mit der Anzeige einer Schwangerschaft bzw. Stillzeit kommt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) an der JGU für Sie zur Anwendung. Die JGU ist erst nach erfolgter Anzeige in der Lage, Sie und Ihr Kind zu schützen. Nach der Anzeige fallen Ihre Lehrveranstaltungen und Prüfungen unter den Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes. Tätigkeiten wie Bibliotheksbesuche, bei denen Ihnen die Universität Ort, Zeit und Ablauf nicht verpflichtend vorschreibt, sind davon nicht betroffen. Die Regelungen des MuSchG gelten bis zu 12 Monate nach der Geburt.

Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit melden Sie uns unkompliziert online über JOGU-StINe („Service > Anträge > elektronische Anträge“). Ihren Nachweis in Form des Mutterpasses oder eines ärztlichen Attests laden Sie im Antrag hoch.

Mit dem Abschicken gelten für Sie die generellen Gefährdungsbeurteilungen Ihrer Lehrveranstaltungen. Sie finden die Gefährdungsbeurteilung im Download Center unten auf dieser Seite. Damit soll sichergestellt werden, dass umgehend Maßnahmen zu Ihrem Schutz getroffen werden. Diesen generellen Gefährdungsbeurteilungen können Sie entnehmen, ob die betreffende Lehrveranstaltung für Schwangere und Stillende geeignet ist oder nicht.

Wir informieren Ihre(n) Fachbereich(e) über Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit. Dort wird jede von Ihnen während Ihrer Schwangerschaft/Stillzeit besuchte Lehrveranstaltung und Prüfung auf potentielle Gefahren überprüft und im Anschluss eine konkretisierende Gefährdungsbeurteilung erstellt, die individuell auf Sie zugeschnitten ist. Diese ersetzt die generellen Gefährdungsbeurteilungen und ist fortan zu beachten.